Kanzlei
Verteidigung
Sie sind als Beschuldigte/r zu einer Vernehmung geladen?
Das Gericht hat Ihnen eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zugestellt?
Die Polizei oder der Zoll hat bei Ihnen eine Durchsuchung durchgeführt?
Sie sind zur Hauptverhandlung geladen?
Wenn Sie wissen oder fürchten, dass gegen Sie oder Angehörige ermittelt wird, verteidige ich Sie bundesweit gegenüber Gerichten, den Staatsanwaltschaften und anderen Behörden.
Ordnungswidrigkeiten
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
Es droht der Verlust der Fahrerlaubnis?
Ihnen ist ein Anhörungsschreiben zugegangen?
Ich stehe Ihnen im Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Seite.
Zeugenbeistandschaft und Prävention
Sie sind als Zeuge/als Zeugin zu einer polizeilichen Vernehmung oder zur Hauptverhandlung geladen?
Sie benötigen allgemeine strafrechtliche Beratung oder eine gutachterliche Stellungnahme?
Das frühzeitige Einschalten einer Rechtsanwältin zahlt sich auch vorbeugend aus.
Schon vor einem Beratungstermin finden Sie unter dem Menüpunkt Download verschiedene Unterlagen, die Sie herunterladen und zu Hause ausfüllen können.
Anwältin
Barbara Hüster
Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn:
Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften
Mehrjährige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin eines Partners einer renommierten Strafrechtskanzlei in Köln
Rechtsreferendariat am Landgericht Bonn:
Stationen unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Bonn, beim Polizeipräsidium Bonn und bei zwei Fachanwaltskanzleien für Strafrecht
Doktorandin bei Herrn Prof. Dr. Torsten Verrel an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn:
Forschungsthema „Sexueller Missbrauch von Kindern und Schuldunfähigkeit“
Absolventin des „Fachanwaltslehrgangs Strafrecht“ im Sinne der §§ 4 Abs. 1, 4a FAO (Fachanwaltsordnung)
Fremdsprache: Englisch
Mitgliedschaften: Bonner Anwaltverein, Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins, Strafverteidigervereinigung NRW
Publikation:
„Die kriminologische Analyse von Strafverfahrensakten – Resümierende Einblicke in die Durchführung am Beispiel von zwei Dissertationsprojekten“
in: MschrKrim 2023, 115–132 (gemeinsam mit K. Franzke) –
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Vergütung
GESETZLICHE GEBÜHREN
Die Kosten für anwaltliche Tätigkeiten richten sich grundsätzlich nach den Regelungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Sollten wir keine Vergütungsvereinbarung (siehe nächster Absatz) schließen, stelle ich meine Rechnung gemäß dieser gesetzlichen Gebührenregeln.
VEREINBARUNG
Abweichend von den gesetzlichen Gebühren kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Eine solche Vereinbarung kann sowohl einen Pauschalbetrag als auch ein Stundenhonorar zum Gegenstand haben.
Hierzu mache ich Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht ein auf Sie zugeschnittenes Angebot, das sich nach dem Arbeitsaufwand und der Gewichtigkeit der Sache richtet.
PFLICHTVERTEIDIGUNG
Ich bin bereit, mich als Pflichtverteidigerin nach § 140 StPO (Strafprozessordnung) beiordnen zu lassen.
Verhaltenstipps
In Kürze vorweg: Bewahren Sie Ruhe! Schweigen Sie!
Vorladung
Sind Sie als Beschuldigte/r von der Polizei zur Vernehmung geladen, müssen Sie nicht erscheinen. Erliegen Sie nicht der Versuchung, durch eine frühzeitige Aussage gegenüber der Polizei „die Sache klären“ zu wollen. Was Sie sagen, wird
in aller Regel für, aber auch gegen Sie verwendet werden können.
Falls überhaupt, sollten Angaben zur Sache nur nach anwaltlicher Beratung und erfolgter umfassender Akteneinsicht gemacht werden. Nur, wenn Sie wissen, was genau gegen Sie vorliegt, können Sie Chancen und Risiken einer Aussage abschätzen.
Als Beschuldige/r sind Sie nie verpflichtet, Angaben zu machen, die über Ihre Personalien hinausgehen.
Durchsuchung
Um einen Überraschungseffekt zu garantieren, finden Wohnungsdurchsuchungen in der Regel früh morgens statt. Sie als Betroffene/r werden sich nicht nur mit einem Eingriff in Ihren geschützten Privatbereich konfrontiert sehen, sondern oftmals auch befürchten, dass Unbeteiligte (z. B. Nachbarn) hierdurch von Ermittlungen gegen Sie erfahren.
Gerade deshalb gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren:
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und prüfen Sie, auf welche Räume dieser sich bezieht.
Rufen Sie anwaltliche Hilfe hinzu. Die Durchsuchung selbst wird in der Regel auch bei anwaltlichem Einschreiten nicht zu stoppen sein, aber es kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und im Anschluss gegen eine
rechtswidrige Durchsuchung gerichtlich vorgegangen wird.
Machen Sie auch hier keinerlei Angaben zur Sache und geben Sie insbesondere keine Passwörter oder Ähnliches heraus. Lassen Sie sich auch nicht in „unverfängliche“ Gespräche verwickeln, da der Inhalt dieser unter Umständen aktenkundig wird und somit gegen Sie verwendet werden kann. Ziehen Sie nach Möglichkeit eigene Durchsuchungszeugen hinzu und widersprechen Sie einer Sicherstellung von Gegenständen.
Festnahme/Verhaftung
Eine Festnahme oder Verhaftung stellt für Betroffene eine absolute Ausnahmesituation dar. Leisten Sie keinen Widerstand gegen Ihre Festnahme, sondern bleiben Sie so ruhig es geht. Machen Sie keinesfalls Angaben zur Sache, sondern holen Sie sich anwaltliche Hilfe. Diese muss Ihnen die Polizei, sollten Sie keine Anwältin/keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, über den Strafverteidigernotruf des örtlichen Anwaltvereins gewähren.